Recht auf Klimaschutz - Freitags 13 Uhr Liebfrauenberg

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Am Freitag, 04.02., waren wir wieder am Liebfrauenberg, Frankfurt. Themen-Schwerpunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Pläne zu erstellen und umzusetzen, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 einzuhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat damit klargestellt, dass der Bund der Hauptverantwortliche für die Umsetzung des Klimaschutzabkommens ist. Das erste Klimagesetz der Bundesregierung blieb 2019 weit hinter den Erfordernissen zur Einhaltung des 1,5 Grad-Zieles zurück!
Gemäß Artikel 20a Des Grundgesetzes ist Umweltschutz Verfassungsauftrag! Er verpflichtet den Staat zu Klimaschutz!
Der Bund macht Vorgaben, die von den Ländern umgesetzt werden müssen.
 
 
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Bisher ist leider zu wenig passiert. Wir werden auch weiterhin freitags um 13 Uhr am Liebfrauenberg stehen und unser aller Recht auf Klimaschutz einfordern.
 

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