Bundeverfassungsgerichtsurteil über CETA entfacht erneut Diskussion

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Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das mehrere Verfassungsbeschwerden und eine Organklage gegen die vorläufige Anwendung des EU- Kanada-Handelsabkommens (CETA) zurückgewiesen hat, ist eine Enttäuschung für die vielen zivilgesellschaftlichen Akteure wie Kirchen, Gewerkschaften und Umweltverbände, die sich jahrelang gegen das Abkommen gestemmt hatten.

Das Gericht betrachtet die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht als Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union. Bereits seit 2016 warten die fast 200.000 Bürger:innen, die die Klagen per Petition unterstützen, schon auf das Urteil. In der Zwischenzeit wurde CETA 2017 vorläufig in Kraft gesetzt, allerdings nur in den Bereichen klarer EU-Zuständigkeit. Wohl beurteilte das Gericht einige Aspekte des Abkommens durchaus kritisch, allerdings beträfen diese nur die vollständige Umsetzung des Abkommens, also den Fall, wenn Länder wie Deutschland das Abkommen ratifizieren. Zwölf Mitgliedstaaten der EU darunter auch die Bundesrepublik - haben bisher das Abkommen noch nicht ratifiziert.

Es ist zu erwarten, dass dieser Ratifizierungsprozess in Deutschland, indem CETA die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalten muss, nun angestoßen wird. Interessant wird dabei die Rolle der Grünen sein, diese hatte die Protestbewegung gegen CETA stark unterstützt. Damals waren die Grünen jedoch in der Opposition.

Die Diskussion um CETA hat angesichts der Klimakatastrophe und energiepolitischer Fragen im Kontext des Ukrainekrieges eine neue Dimension bekommen. In CETA ist das Pariser Klimaziel nicht verankert. Zudem wird der dringend notwendige Ausstieg aus fossilen Energien erschwert. CETA begünstigt beispielsweise den Import von besonders umweltschädlichen Teersandöl aus Kanada“ sagt Eva Walther von Greenpeace, Sprecherin des Frankfurter Bündnis für gerechten Welthandel.

Der furchtbare Krieg in der Ukraine und die Corona Pandemie sind die beherrschenden Themen, aber klar wird in dieser Situation auch, wie wichtig die demokratische Legitimation von Entscheidungen ist. Geheim tagende Ausschüsse und die Anpassung des Abkommens als „living agreement“ ohne die Einbindung der Parlamente sind klar undemokratisch. Entscheidungen für bessere Umwelt- oder Sozialstandards sind mit CETA nicht durchsetzbar. Es gibt sogar erweiterte Klagerechte der Konzerne gegen Staaten, wenn solche Standards verbessert werden sollen. Das zeigt die Schieflage des Abkommens zugunsten kurzsichtiger Wirtschaftsinteressen “, sagt Michael Erhardt von der IG Metall, der zweite Sprecher des Bündnisses. Erhardt und Walther sind sich einig: „CETA darf im Bundesrat und Bundestag nicht ratifiziert werden.“

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