Das Abkommen, das Arbeitsplätze schaffen und die Produkte durch den Abbau von Handelshemmnissen preiswerter machen soll, wird zur Abschwächung bestehender Standards bei Verbraucher- und Umweltschutz führen, warnen die TTIP-Kritiker. Es ist naheliegend, dass die Anpassungen an den kleinsten gemeinsamen Nenner erfolgen werden.
Besonders kritisch sehen wir die unter TTIP angedachte Möglichkeit, dass Unternehmen Staaten für Investitionsverluste verklagen können. Dies wird zwangsläufig zur Absenkung von Standards führen. Die TTIP-Verhandlungen sind geheim und extrem intransparent. So gut wie Nichts dringt nach draußen. Der weitaus größte Teil der Verhandlungsteilnehmer besteht aus Vertretern der Industrie. Nur wenige NGOs sind zugelassen.
US-amerikanische Verbraucherverbände appellieren an die europäischen Verbraucher, sich für einen STOP der TTIP-Verhandlungen einzusetzen. Sie sehen bei sich, insbesondere beim Anbau von gentechnisch veränderter Soja und Baumwolle, die Folgen der Gentechnik und warnen die Europäer.
... Lebensmittel und Landwirtschaft
In der anerkannten Studie des Centre for Economic Policy Research (CEPR), auf die sich die EU-Kommission stützt, werden die Auswirkungen auf den bilateralen Handel und die daraus entstehenden Wachstums- und Beschäftigungseffekte über die nächsten 10 bis 15 Jahre prognostiziert:
Demnach wird ein jährliches Wirtschaftswachstum um nur 0,034 % für die EU bzw. um 0,028 % für die USA erwartet. Hierbei handelt es sich um eine Größenordnung, die schon durch kleinste Schwankungen des Wechselkurses oder Ölpreises über den Haufen geworfen werden kann. Zum Vergleich: Das weltweite Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den letzten fünf Jahren betrug (gegenüber dem Vorjahr) im Schnitt rund 4 %.
Der erhöhte Wettbewerb führt zum Einen zu Kostensenkungen, die erfahrungsgemäß nicht an die Verbraucher weiter gegeben werden, und zum Anderen zu Lasten der Löhne und Gehälter. Durch den drohenden Unterbietungswettbewerb laufen wir Gefahr, dass auch erkämpfte Sozial- und Umweltstandards geopfert werden.
Laut einer Studie des IFO-Instituts, München werden unter der Annahme eines gemeinsamen Marktes (wenn die USA dem EU-Binnenmarkt beitreten) in 15 Jahren zu-sätzlich 110.000 Arbeitsplätze erwartet, d. h. pro Jahr 7.333 Arbeitsplätze. Zum Vergleich: Die Arbeitslosenzahl in Deutschland betrug 2.901.823 Personen (Aug.2014). Gegenüber dem Vormonat ist das eine Reduzierung um 43.887 Personen.
Fazit: Der Zugewinn an neuen Arbeitsplätzen durch das Freihandelsabkommen ist weitaus geringer als die gewöhnliche saisonale Schwankung des Arbeitsmarktes. Die EU-Behörde wünscht sich, man solle nicht über die Sorgen der Verbraucher sprechen, sondern stattdessen nur über ”das Ziel, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen“.
Mit TTIP sollen Handelsbarrieren abgebaut und der freie Handel gefördert werden, Kultur und Medien sind davon nicht ausgenommen. Das könnte dazu führen, dass die Buchpreisbindung in Deutschland fällt. Die Buchpreisbindung (das Buchpreisbindungsgesetz) besagt, dass Neuerscheinungen 18 Monate nach der Veröffentlichung zu einem vom Verlag verbindlich festgelegten Preis verkauft werden müssen. Das gilt für kleine Buchläden und Kaufhäuser genauso wie für den Online-Versand.
Wenn die Buchpreisbindung fällt, fällt auch ein wichtiger Garant für Qualität und Vielfalt auf dem deutschen Buchmarkt. Während in der freien Marktwirtschaft Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, ermöglicht die Buchpreisbindung Mischkalkulationen zwischen Bestsellern einerseits und anspruchsvollerer, aber weniger gekaufter Literatur. Die durch Bestseller erreichten höheren Umsätze können kulturell wertvollere Titel quersubventionieren. So ist die Vielfalt der auf dem Markt angebotenen Bücher größer und auch kleine Auflagen können publiziert werden. Ohne die Preisbindung besteht die Gefahr, des Preisdumpings bei den großen Anbietern. Kleine und mittelständische Buchhandlungen blieben auf der Strecke.
Bücher sind keine gewöhnlichen Wirtschaftsgüter. Wenn TTIP kommt, kann die Buchpreisbindung von den neuen Marktteilnehmern aus den USA als Wettbewerbsbeschränkung gesehen werden, die abgeschafft werden muss, um einen freien Markt zu ermöglichen. Nach unserem Verständnis sind Bücher aber keine gewöhnlichen Wirtschaftsgüter, sondern Kulturgüter, deren Schutzwürdigkeit auch von der deutschen UNESCO-Kommission betont wird.
In weiten Kreisen, die mit Kulturfragen befasst sind, herrscht Einigkeit darüber, dass es Regulierungen und Unterstützung braucht, um Kultur zu erhalten und zu fördern. Das sollte auch in dem geplanten Freihandelsabkommen berücksichtigt werden.
In der EU ist der Schutz personenbezogener Daten ein Grundrecht. In den USA gibt es derzeit so gut wie keinen durch Gesetze geregelten Datenschutz. Amerikanische Unternehmen können personenbezogene Daten sammeln, auswerten und verkaufen.
Mit TTIP wären die europäischen Schutzklauseln für das Sammeln und Verkaufen von Daten nur noch eingeschränkt zulässig, denn sie würden dann als eine nicht zulässige Wettbewerbsbeschränkung betrachtet. Die Formulierungen in den TTIP-Texten sind eher vage gehalten, so dass bezweifelt werden muss, ob wir unsere Daten auch weiterhin wie bisher schützen können.
Auch die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation und der entstandenen Verkehrsdaten dürfen – wenn TTIP kommt – nur noch gewährleistet werden „ohne die Erbringung von Dienstleistungen einzuschränken“. Hinter dieser unklaren Formulierung können sich verschiedenste Dienstleistungen verbergen, so womöglich das Ausspähen der Daten und der Handel damit.
Auch im Bereich der Zahlungsdaten könnte es zu Aufweichungen kommen. Bisher ist die Speicherung von Zahlungsdaten (z. B.Banküberweisungen) in den Vereinigten Staaten nach unseren Datenschutzregelungen nicht zulässig. Mit TTIP sind auch hier Änderungen zu erwarten. Es ist angedacht, dass die Finanzdienstleister der EU und der USA Daten frei austauschen dürfen, soweit dies „für übliche Geschäftszwecke erforderlich“ ist. Es müssten lediglich „angemessene Schutzvorkehrungen“ für personenbezogene Daten getroffen werden, was nicht genauer festgelegt wird.
Im Ergebnis hieße das: Mit TTIP droht es, keinen Datenschutz für Zahlungsdaten mehr zu geben. Informationen über unsere Bankbewegungen und unser Zahlungs- oder auch Spendenverhalten könnten dann in den USA und bei deren Behörden landen.
Die Bundesregierung räumte ein, dass sich TTIP auf einzelne Sektoren in Drittländern negativ auswirken könnte. Trotzdem wurde vom Bundeswirtschaftsminister Gabriel kein einziger Vertreter aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zum nationalen Beratergremium zu TTIP einberufen. Das eher konservative Ifo-Institut stellt in seiner TTIP-Studie fest, dass der Handel zwischen den Entwicklungsländern und der EU sowie den Entwicklungsländern und den USA um 10-30% einbrechen würde. Damit würden diese Länder weniger Chancen haben, ihre Produkte in Europa oder in den USA zu verkaufen. Der verschärfte Verdrängungswettbewerb würde in Entwicklungsländern zu Jobverlusten und sinkenden Reallöhnen führen. Nach der Ifo-Studie würde z.B. das reale Pro-Kopf-Einkommenin Mexiko um über 7% sinken, das von Botswana, Mosambik und Niger um je 4%. Es würde die Menschen am unteren Ende der Lohnskala besonders hart treffen, die schon heute nur die erste Welt bedienen, ohne dass sie dafür einen angemessenen Lohn erhalten.
Es ist zu befürchten, dass sich durch TTIP die wirtschaftliche Lage insbesondere für Kleinbauern massiv verschlechtern wird. Gegen die hoch subventionierten landwirtschaftlichen Produkte der ersten Welt werden sie nicht mehr konkurrieren können. Ähnliches gilt für Handwerk und Industrie. Allein durch die Größe des geplanten transatlantischen Wirtschaftsraumes müssten sich die Entwicklungsländer den Standards von TTIP anpassen, ohne an den TTIP-Verhandlungen teilgenommen und mitgewirkt zu haben. Bisher gelang es den Kleinbauern von Burkina Faso, sich gegen das Freihandelsabkommen EPA zwischen der EU und der Westafrikanischen Union zur Wehr zu setzen. Durch den damit verbundenen Zollabbau würde z.B. die hoch subventionierte Milch aus Europa die Milch der dortigen Kleinbauern vom Markt verdrängen. Durch TTIP könnte der befürchtete Zollabbau jedoch durch die Hintertür kommen.
Fracking ist ein Verfahren zur Gewinnung von Schiefer- und Kohleflözgas. Dafür werden Wasser, Sand und verschiedenste, teilweise hoch toxische Chemikalien mit hohem Druck in tieferliegende Gesteinsschichten gepresst, um Gas aus dem Gestein herauszulösen. Die Gefahr ist groß, dass es dabei zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen kann. Zudem ist die Handhabung und Entsorgung des Rückflusswassers (Flowback) problematisch.
Die USA bremsen bisher den Verkauf eigener fossiler Energien an andere Staaten. Mit einem Freihandelsabkommen wäre eine Genehmigung der US-Regierung zum Export von Öl, Gas und Kohle zum Freihandelspartner nicht mehr erforderlich. TTIP würde somit auch den Fracking-Gas-Export in die EU ermöglichen. Die dadurch gestiegene Nachfrage würde in den USA zu höheren Gaspreisen führen. Somit würde TTIP in den USA diese umweltschädliche Methode der Gasförderung weiter fördern.
Bisher erschweren in Europa die strengeren Chemikalienregelungen, dass bei uns mit dieser umweltgefährdenden Methode Gas gefördert wird. Doch schon heute werden Stoffe und Stoffgemische in Europa zum Fracken zugelassen, die nicht bei der europäischen Chemikalienagentur registriert und bewertet sind. Mögliche Gefahren und Risiken für Mensch und Umwelt werden, da nicht bekannt, ignoriert.
Durch die in TTIP geplante Investitionsschutzregelung könnten US-amerikanische Frackingkonzerne gegen Verschärfungen von Auflagen, Moratorien oder Verbote von Fracking vorgehen und mit Hilfe der privaten Schiedsgerichte den deutschen Staat verklagen. Wenn Deutschland weiterhin seine hohen Umweltstandards fortführen will, müssten Staat und Steuerzahler zukünftig bereit sein, hohe Strafen an die Konzerne zu zahlen.
Ein Beispiel: Kanada wird derzeit von einem US Konzern auf 250 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt, weil ihm in der Provinz Quebec Fracking untersagt wurde.
Das TTIP öffnet die Gesundheitsdienstleistungen, die sich bisher in öffentlicher Hand befinden, für die Privatisierung. Das Abkommen könnte bedeuten, dass US-Konzerne sich in die nationalen Krankenkassen einkaufen und sich das Gesundheitssystem langfristig dem der USA angleicht.
TTIP lässt Pharmakonzerne auf eine Verlängerung des Patentschutzes ihrer Produkte hoffen. Dadurch würde die Herstellung kostengünstigerer Nachahmerpräparate (Generika) wesentlich erschwert. Dies würde hierzulande zu einer Verteuerung der Medikamente führen. Von großer Bedeutung sind Generika aber besonders für auch Entwicklungsländer mit hohen HIV-Ansteckungs-Raten (z. B. in Afrika). Während die Original-Präparate für Patienten dieser Regionen unerschwinglich sind, können vor allem Generika-Hersteller Medikamente zu erschwinglichen Preisen anbieten.
Der in TTIP enthaltene Investitionsschutz wird auch bei anderen gesundheitspolitischenThemen problematisch. So wurde Australien auf Grund der Warnhinweise auf Zigarettenpackungen von dem weltgrößten Tabakkonzern Philip Morris verklagt. Der Vorwurf: Die Hinweise würden den Absatz einschränken.
Bildung gilt seit zwei Jahrhunderten als elementares Menschen- und Bürgerrecht. TTIP degradiert Bildung und Forschung zur Handelsware. Die Transformation des öffentlichen Bildungs- und Forschungswesen in einen auf Profit orientierten Dienstleistungssektor würde damit weiter vorangetrieben. Dies hätte weitreichende Folgen:
Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA würden auf unterschiedlichen Ebenen Auswirkungen auf den Klimaschutz haben.
Durch die in TTIP und CETA geplanten Investitionsschutzregelungen könnten US-amerikanische und Kanadische Energiekonzerne gegen Einschränkungen, Verschärfungen von Auflagen, Moratorien oder Verbote, mit Hilfe der privaten Schiedsgerichte den deutschen Staat verklagen. Wenn Deutschland weiterhin seine hohen Klimaziele fortführen will, müssten Staat und Steuerzahler zukünftig bereit sein, hohe Strafen an die Konzerne zu zahlen. Ein Beispiel: Der schwedische Konzern Vattenfall verklagt derzeit unseren Staat wegen des Atomausstiegs vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz von ca. 4 Mrd. Euro. Er bezieht sich dabei auf die Investitionsschutzregelung der Energie-Charta, der Schweden und Deutschland beigetreten sind.
In Deutschland und anderen europäischen Staaten werden Teile der Filmindustrie, Theater, Museen und Teile des öffentlichen Rundfunks mit dem Ziel der Kulturförderung durch Subventionen unterstützt.
Diese Subventionen können, wenn TTIP in Kraft tritt, als sog. Handelshemmnis ausgelegt werden. Das bedeutet, dass Anbieter oder Veranstalter aus den USA sich benachteiligt fühlen könnten, weil sie schlechtere Marktbedingungen haben und den Staat auf Schadensersatz verklagen könnten. Alle kulturellen Produktionen wären den Gesetzen des freien Marktes, also Angebot und Nachfrage, unterworfen und es ginge nur noch um Quoten und Verkaufszahlen. Nicht massentaugliche Angebote verschwänden vom Markt. Europäische Filmproduktionen könnten durch Hollywood-Konzerne verdrängt werden.
Am Ende könnten die Förderungen abgeschafft werden mit der Folge, dass sich viele kulturelle Einrichtungen oder auch Rundfunk- oder Fernsehprogramme nicht mehr auf dem Markt halten können. Bei uns haben Kulturgüter einen eigenen Wert und unterscheiden sich dadurch von anderen Wirtschaftsgütern. Dem wird keine Rechnung mehr getragen.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus Gen-Pflanzen gilt als Handelshemmnis. Durch die ”gegenseitige Anerkennung von Standards“ können solche Lebensmittel auf den europäischen Markt kommen, ohne dass der Verbraucher dies erfahren darf. In den USA zugelassene Gen-Pflanzen dürften ohne Prüfung und ohne politische Entscheidung auf Europas Äckern angebaut werden.
Hochgiftige Pestizide, die in der EU verboten sind, dürften wieder verwendet werden, wenn sie in den USA erlaubt sind, z. B. das Totalherbizid Glufosinat, dessen Zulassung in der EU 2017 ausläuft, weil es fruchtbarkeitsschädigend ist.
US-Konzerne dürften Fleisch von Tieren, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden, in die EU einführen. Einige in den USA verwendetenWachstumshormone sind für Menschen gesundheitsschädlich. Beim Saatgut sollen ”geistige Eigentumsrechte“ besser geschützt werden. Eine weitere Konzentration des Saatgutmarktes in den Händen weniger Konzerne ist zu erwarten. In der Landwirtschaft würde der Strukturwandel hin zu immer größeren Betrieben beschleunigt. Bäuerliche und umweltfreundliche Landwirtschaft würden weiter zurückgedrängt.
Ein Beispiel: EU und Japan haben für das geplante Freihandelsabkommen (FTA) im Vorfeld beschlossen, Handelshemmnisse aufzulisten. Dabei drängte die EU-Kommission, das bestehende Nachtflugverbot für den internationalen Flughafen Tokio-Haneda mit aufzunehmen. Im September 2011 erschien das Handelshemmnis „Nachtflugverbot“ tatsächlich auf der Liste. Allerdings war die Nachtflugbeschränkung des Flughafens im Februar 2012 auf dieser Liste nicht mehr enthalten. Gründe hierfür sind uns nicht bekannt. Möglicherweise wurde auf die Auflistung des Nachtflugverbotes aufgrund der Auseinandersetzungen an europäischen Flughäfen verzichtet.
Der Vorgang zeigt, dass Wirtschaftsverbände und EU-Kommission die Nachtflugbeschränkungen auf diesem Weg gerne beseitigen würden. Noch stehen die Verhandlungen mit Japan erst am Anfang, und das Thema kann jederzeit wieder in die Verhandlungen aufgenommen werden.
Der Vorgang zeigt aber auch, dass es im Rahmen von TTIP, CETA und anderen Freihandels- und Investitionsschutzverträgen möglich ist, Nachtflugbeschränkungen zu kippen.
Es ist daher zu befürchten, dass findige Anwaltskanzleien für Wirtschaftsunternehmen gegen bestehende Nachtflugeinschränkungen klagen werden.
Es ist auch zu befürchten, dass zukünftige verbesserte Lärmschutzregelungen - aus Angst vor Klagen - nicht mehr angegangen werden. Oder Staat und Bürger müssten bereit sein, der Wirtschaft die vermeintlich entgangenen Gewinne, die durch die Umsetzung von erweitertem Lärmschutz entstehen könnten, zu bezahlen.
So genügte Vattenfall die Androhung eines Schiedsgerichtsverfahrens, um den Hamburger Senat zu bewegen, seine bereits beschlossenen Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg deutlich abzuschwächen.
Das erfährst Du bei unserem Schnupperabend
Nächster Termin:
03.02.2025, 18-19 Uhr
Anmeldung erforderlich
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Kontakt zu unserer TTIP Gruppe:
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