TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“) ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Im Juni 2013 wurden die Verhandlungen aufgenommen. Ziel ist die Etablierung der weltweit größten Freihandelszone, denn schon heute findet zwischen diesen beiden Partnern bereits fast die Hälfte der weltweiten Wirtschaftsleistung statt.
Ziel ist die Erleichterung des Handels zwischen den beiden Vertragspartnern. Als positive Auswirkungen werden in erster Linie das erwartete Wirtschaftswachstum, preiswertere Produkte und mehr Arbeitsplätze genannt. Allerdings gehen eine Studie des Forsa-instituts und viele andere wissenschaftlichen Untersuchungen davon aus, dass man lediglich von einem Wachstum von einem Prozent innerhalb von zehn Jahren ausgehen kann. Die Anzahl der neuen Arbeitsplätze wird für Deutschland auf bis zu 110.000 geschätzt.
Das sind keine überzeugenden Zahlen. Und darüber hinaus muss mit gravierenden negativen Folgen für den Verbraucherschutz, für Sozialstandards und für die Umweltstandards gerechnet werden.
Was ist ein Freihandelsabkommen?
Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten, der dazu dient, den Handel zwischen den beiden Vertragspartnern zu vereinfachen, indem Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse ausgeräumt werden.
Was bedeuten TTIP, CETA und TiSA?
Diese drei Freihandeslabkommen werden alle unsere Zukunft beeinflussen und werden daher zur Zeit besonders kritisch beobachtet. Und das nicht ohne Grund:
TTIP ist ein geplantes Freihandels-und Investitions(schutz)abkommen zwischen den beiden größten Wirtschaftsräumen der Welt - den USA und der EU.
Die Verhandlungen mit den USA sind geheim. EU-Parlament, nationale Parlamente und die Zivilgesellschaft bleiben außen vor. Dagegen traf und trifft sich die EU-Kommission regelmäßig mit Industrie und Wirtschaft, um deren Interessen zu berücksichtigen. Verkauft wird uns TTIP als gigantischer Wachstumsmotor, der für niedrigere Preise und viele neue Arbeitsplätze sorgen soll. Solche Versprechen haben sich schon in anderen bereits bestehenden Freihandelsabkommen nicht bewahrheitet.
CETA ist ein zwischen Europa und Kanada geplantes Freihandelsabkommen, das auch als Vorlage für TTIP gelten soll. Der Text ist bereits fertig formuliert und soll nun von den nationalen Parlamenten bestätigt werden. Da große Konzerne heute global agieren, wird, wer TTIP nicht will, CETA verhindern müssen.
TiSA ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und weiteren 19 Ländern. Es soll den Handel mit Dienstleistungen weiter liberalisieren. Obwohl TiSA seit 2013 verhandelt wird, ist es in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Da Dienstleistungen z.B. in der USA und Europa jeweils ca. 75% des Bruttoinlandsproduktes ausmachen; wird TiSA auch Europa und Deutschland verändern. Unter den Sektoren, die ein Abkommen einbeziehen könnte, sind EU-Kreisen zufolge Telekommunikation, E-Commerce (elektronischer Handel/Handelsverkehr) , Finanzdienstleistungen, Postdienstleistungen, der See- Straßen- und Luftverkehr, freiberufliche Dienstleistungen sowie die öffentliche Auftragsvergabe.
Investitionsschutzregelung
Mit TTIP sollen Wirtschaftsunternehmen Staaten bei einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen können, wenn ihre Investitionen aufgrund einer staatlichen Maßnahme nicht die erwarteten Gewinne bringen. Dafür werden in der Regel drei Streitschlichter aus Anwaltskanzleien ausgewählt. Diese Streitschlichter entscheiden darüber, ob der verklagte Staat für den mutmaßlich entstandenen Schaden Entschädigung aus den Steuergeldern seiner Bürger an den Konzern zahlen muss.
Eine Revision ist nicht möglich.
Regulatorischer Rat
Wenn Staaten zukünftig ein neues Gesetz entwickeln, wird zunächst im Regulierungsrat, in dem Wirtschaftslobbyisten mit EU- und US-Behörden sitzen, darüber verhandelt. So könnten Konzerne, die Gewinneinbußen für sich befürchten, durch Androhung von Klagen bereits im Vorfeld unliebsame Gesetze verhindern.
Zudem erhalten Konzernvertreter im Regulierungsrat die Möglichkeit, auch später jederzeit neue Themen in das Abkommen einzubringen und zu verhandeln, ohne das nationale Staaten mitbestimmen dürfen. Parlamente sowie Bürger, Gewerkschaften, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sind dabei ausgeschlossen. So ist mit weiteren Absenkungen der Standards auch nach Vertragsabschluss zu rechnen.
Negativliste
Alle nicht aufgeführten Bereiche dürfen nachträglich in die Verträge aufgenommen werden. Im Gegensatz zur üblichen Praxis der Positivliste.
Stillstandsklausel
Alle bisher privatisierten Bereiche dürfen nicht wieder rekommunalisiert werden.
Ratchetklausel
Alle zukünftigen Privatisierungen dürfen nicht wieder rekommunalisiert werden.
Handelshemmnisse sollen abgebaut werden können
Normen und Standards
CETA & TTIP sollen die sozialen, technischen und ökologischen Normen und Standards angleichen. Die Absenkung auf das jeweils niedrigste Niveau beider Staaten ist zu erwarten.
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03.02.2025, 18-19 Uhr
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