Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das mehrere Verfassungsbeschwerden und eine Organklage gegen die vorläufige Anwendung des EU- Kanada-Handelsabkommens (CETA) zurückgewiesen hat, ist eine Enttäuschung für die vielen zivilgesellschaftlichen Akteure wie Kirchen, Gewerkschaften und Umweltverbände, die sich jahrelang gegen das Abkommen gestemmt hatten.
Das Gericht betrachtet die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht als Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union. Bereits seit 2016 warten die fast 200.000 Bürger:innen, die die Klagen per Petition unterstützen, schon auf das Urteil. In der Zwischenzeit wurde CETA 2017 vorläufig in Kraft gesetzt, allerdings nur in den Bereichen klarer EU-Zuständigkeit. Wohl beurteilte das Gericht einige Aspekte des Abkommens durchaus kritisch, allerdings beträfen diese nur die vollständige Umsetzung des Abkommens, also den Fall, wenn Länder wie Deutschland das Abkommen ratifizieren. Zwölf Mitgliedstaaten der EU – darunter auch die Bundesrepublik - haben bisher das Abkommen noch nicht ratifiziert.
Es ist zu erwarten, dass dieser Ratifizierungsprozess in Deutschland, indem CETA die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalten muss, nun angestoßen wird. Interessant wird dabei die Rolle der Grünen sein, diese hatte die Protestbewegung gegen CETA stark unterstützt. Damals waren die Grünen jedoch in der Opposition.
„Die Diskussion um CETA hat angesichts der Klimakatastrophe und energiepolitischer Fragen im Kontext des Ukrainekrieges eine neue Dimension bekommen. In CETA ist das Pariser Klimaziel nicht verankert. Zudem wird der dringend notwendige Ausstieg aus fossilen Energien erschwert. CETA begünstigt beispielsweise den Import von besonders umweltschädlichen Teersandöl aus Kanada“ sagt Eva Walther von Greenpeace, Sprecherin des Frankfurter Bündnis für gerechten Welthandel.
„Der furchtbare Krieg in der Ukraine und die Corona Pandemie sind die beherrschenden Themen, aber klar wird in dieser Situation auch, wie wichtig die demokratische Legitimation von Entscheidungen ist. Geheim tagende Ausschüsse und die Anpassung des Abkommens als „living agreement“ ohne die Einbindung der Parlamente sind klar undemokratisch. Entscheidungen für bessere Umwelt- oder Sozialstandards sind mit CETA nicht durchsetzbar. Es gibt sogar erweiterte Klagerechte der Konzerne gegen Staaten, wenn solche Standards verbessert werden sollen. Das zeigt die Schieflage des Abkommens zugunsten kurzsichtiger Wirtschaftsinteressen “, sagt Michael Erhardt von der IG Metall, der zweite Sprecher des Bündnisses. Erhardt und Walther sind sich einig: „CETA darf im Bundesrat und Bundestag nicht ratifiziert werden.“
Netzwerk Gerechter Welthandel Frankfurt am Main
Das drängendste Autobahnprojekt in Frankfurt ist derzeit die Planfeststellung der A66 Riederwald. Ab Oktober 2022 droht die Rodung des Fechenheimer Waldes, eines wertvollen Ökosystems, das auch Teil des Grüngürtels ist. Auch würden das wertvolle Naherholungsgebiet des Teufelsbruchs und die mächtige Kastanienallee entlang der Straße Am Erlenbruch, dem Eingangstor der Siedlung Riederwald, der Trasse der A 66 Riederwald geopfert werden.
Nach Aussage zahlreicher Frankfurter Politiker*innen würde eine solche Planung aus der Zeit der autogerechten Stadt heute nicht mehr begonnen. Aber warum ist dann ihre Realisierung gegen jedes bessere Wissen gerechtfertigt?
Ethisch stellt sich hier die Frage, wie sich der Konflikt zwischen den Zielen der Verkehrswegeplanung und der Verantwortung für zukünftige Generationen, die im Grundgesetz Artikel 20a gefordert wird, lösen lässt. Mehrere vom BUND und anderen Verbänden eingeholte Rechtsgutachten ziehen die Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Bundesverkehrswegeplans mit Blick auf die Gefahren für zukünftige Generationen in Zweifel. Insbesondere die Einhaltung des Klimaziels von plus 1,5 Grad bis 2035 scheint durch die zahlreichen Verkehrsprojekte und den damit wachsenden Autoverkehr gefährdet zu sein.
Wie ließe sich vor diesem Hintergrund rechtfertigen, dass der Autobahnbau in Frankfurt weiter vorangetrieben wird? Wie lässt sich unsere Forderung an andere Länder des Globus, ihre Urwälder im Interesse des Überlebens der Menschheit unter besonderen Schutz zu stellen, mit unserem eigenen Handeln vor Ort in Einklang bringen?
Die Veranstaltung ist der erste Teil einer dreiteiligen Reihe:
Teil 2 am 5. Mai: Zur Pendlerproblematik in Frankfurt
Teil 3 am 8. Juni: Zur Problematik des neu induzierten Verkehrs durch Straßen- und Autobahnbau
Beide Veranstaltungen finden um 19 Uhr im Bürgerhaus Südbahnhof, Diesterwegplatz statt
Weitere Infos auf der Seite des Bündnis Verkehrswende Frankfurt
Das erfährst Du bei unserem Schnupperabend
Nächster Termin:
02.12.2024, 18-19 Uhr
Anmeldung erforderlich
Unsere Vorträge für alle
Interessierten von 3 bis 99
Vortrag buchen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.